Der Kirchenvorstand
Juristische Grundlagen
Die Kirchengemeinden sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts, d. h. gedachte, juristische Personen. Sie benötigen daher ein Organ aus natürlichen Personen, das sie vertritt und das für sie handelt. Dieses Organ ist der Kirchenvorstand. Für St. Georg besteht er aus acht von der Gemeinde gewählten Mitgliedern und dem Pfarrer.
Juristische Vertretung der Gemeinde, z. B. bei Anstellungsverträgen sowie Miet- und Pachtverträgen
AufgabenZweckmäßige Verwendung der Erträge des Vermögens und der Kirchensteuermittel zur Erfüllung rein kirchlicher Aufgaben (z. B. Ausgaben für den Kirchenraum und die Liturgie, Unterstützung der Jugendarbeit und der Pfarrgruppierungen) und zur Finanzierung allgemeiner Kosten, wie z. B. Energie, Wasser, Abwasser, Abfallbeseitigung, Versicherungen, Pflege der Außenanlagen.
Rendantur Siegburg
Auf sie hat der Kirchenvorstand täglich anfallende Verwaltungsarbeiten übertragen, z. B. Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach Anweisung durch den Kämmerer, Buchhaltung, Vorbereitung der Haushaltsplanung, Vorbereitung von Vertragsabschlüssen und Genehmigungen, Beratung des Kirchenvorstandes in Vermögensfragen. Die Rendantur ist also ein Dienstleister für den Kirchenvorstand. Sie arbeitet im Rahmen der Vorgaben und Entscheidungen des Kirchenvorstandes.
Mitglieder im Kirchenvorstand sind: